Mitgliedschaft

Beitritt

Grundsätzlich kann jedes Mitglied seinen Jahresbeitrag selbst festsetzen, wobei sich der Mindestbeitrag pro Familie zurzeit auf € 15,– jährlich beläuft.

Einzugsverfahren und Kündigung im Überblick

Der von Ihnen festgesetzte Jahresbeitrag wird Mitte Dezember des laufenden Schuljahres eingezogen.

Bitte denken Sie daran, uns ihre geänderte Kontoverbindung oder Namen rechtzeitig mitzuteilen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Eine Kündigung kann nur schriftlich an den Vereinsvorstand mit vierwöchiger Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Das Geschäftsjahr endet immer zum 31. Juli (Ihre Kündigung für das Schuljahr 2021/2022 muss somit bis Ende Juni 2022 beim Vorstand eingegangen sein bzw. für das Schuljahr 2022/2023 bis Ende Juni 2023 eingehen.).

Eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft des Fördervereins ist auch dann erforderlich, wenn Ihr Kind die Schule verlässt oder sie Ihr Kind in der Betreuung abmelden.

Briefe erreichen den Vorstand über den Briefkasten der Schule, Plutoweg 24, oder per Mail – mitglieder@foerderverein-wekeln.de

Hier kann die Vereinssatzung und die Beitrittserklärung heruntergeladen werden. Ebenfalls zu finden sind das aktuelle Protokoll der Mitgliederversammlung sowie der Kassenbericht.

Satzung des Fördervereins download
Satzung FöVe GSW 13.02.2019
 

Beitrittserklärung Förderverein download
Beitrittserklärung FöVe 22-23